Aktuelle Probleme der Wirtschaftspolitik
Diensleistungsrichtlinie
Seminararbeit 1
Sebastian Fietz
Zunächst definiere ich den Begriff „Dienstleistung“, und gebe Beispiele für die Handelbarkeit der Dienstleistungen und für Probleme. Probleme des Handels mit Dienstleistungen sind die Transaktionskosten, welche den Handel erschweren und sein Volumen mindern. Ich unterscheide hierbei in wirtschaftliche Transaktionskosten, die aus natürlichen Gegebenheiten herrühren und regulativen Handelshemmnissen, die durch gesetzliche Beschränkungen verursacht werden.
Man kann die gesamte Wirtschaftstätigkeit in 3 Bereiche oder Sektoren gliedern: Dem Agrarsektor, dem Industriesektor und den Dienstleistungssektor. Letzterer soll hier behandelt werden. Die Definition der europäischen Kommission für Dienstleistung in ihrem Richtlinienvorschlag basiert auf einer Definition des europäischen Gerichtshofes und lautet:
Der Begriff der Dienstleistung umfasst alle selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die in der Regel
gegen Entgelt erbracht werden, ohne dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt werden muss,
dem sie zugute kommt. Entscheidendes Merkmal für das “Entgelt“ ist, dass es eine wirtschaftliche
Gegenleistung für die erbrachte Dienstleistung darstellt, unabhängig davon, wie diese wirtschaftliche
Gegenleistung finanziert wird. Folglich ist eine Dienstleistung jegliche Leistung, mit der der Erbringer
am Wirtschaftsleben teilnimmt, ungeachtet seines rechtlichen Status, des Tätigkeitszwecks und des
betreffenden Tätigkeitsbereichs.
Dementsprechend fallen unter die Richtlinie: Dienstleistungen für Verbraucher, Dienstleistungen für
Unternehmen bzw. Dienstleistungen, die für beide erbracht werden;
Bei einer Dienstleistung finden Herstellung und Verbrauch gleichzeitig statt. Es handelt sich also um ein Wirtschaftsgut, dass nicht
lagerfähig ist. Dienstleistungen zählen neben den ideellen Gütern zu den immateriellen Gütern. Es werden nicht vorrangig
Produkte hergestellt. Vielmehr wird eine Tätigkeit ausgeführt. Das können Friseurtätigkeiten, Handwerksarbeiten,
Pflegemaßnahmen, Gesundheitsdienste aber auch beratende Tätigkeiten sein. Diese Tätigkeiten unterscheidet man in
personenbezogene Dienstleistungen (Arztbesuch, Friseur)und sachbezogene Dienstleistungen (Autoreparatur,
Gebäudereinigung). Des weiteren kann man Dienstleistungen in Kontaktdienstleistungen und Distanzdienstleistungen
unterscheiden. Kontaktdienstleistungen können nicht transportiert werden, es liegt eine örtliche Simultanität vor. Sie werden
zugleich produziert und konsumiert. Dazu zählen z.B. Friseurdienstleistungen, Gebäudereinigung usw. Distanzdienstleistungen
können übermittelt werden. Dazu gehören Wartungsmaßnahmen an beweglichen Produkten sowie Beratungsdienstleistungen
die mittels Datenübertragung keinen Kontakt benötigen.
In Deutschland entstehen 68% des BIP im Dienstleistungsbereich, ein ähnlich großer Anteil der Arbeitnehmer ist in diesem
Bereich tätig. Es ist somit der wichtigste Wirtschaftssektor.
Ein Wichtiger Bereich der Dienstleistung ist das E-Business. Hierbei handelt es sich um die integrierte Ausführung aller
automatisierbaren Geschäftsprozesse eines Unternehmens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie. Das
E-Business kann Distanzdienstleistungen übermitteln und zum Vertrieb anderer Produkte dienen. Hier hat man geringe
Transaktionskosten. Transaktionskosten sind die Kosten die es bedarf um die Dienstleistung vom Anbieter zum Nachfrager zu
bringen. Dazu gehören die Informationskosten des Nachfragers, er muss sich einen Anbieter aussuchen usw.. Aber auch die
Kosten der Überlieferung einer Distanzdienstleistung. Bei einer Kontaktdienstleistung muss entweder der Produzent zum
Nachfrager gelangen, der Nachfrager zum Anbieter kommen oder sie müssen sich an einem dritten Ort treffen.
Letzteres findet nicht so oft statt. Bei Kontaktdienstleistungen werden somit die Transaktionskosten mit der
Entfernung zunehmen. Der Anbieter einer Dienstleistung hat zudem Verwaltungskosten, die aus einer gesetzlichen
Regelung herrühren. Auf letztere werde ich später genauer eingehen, da hier die Dienstleistungsrichtlinie ins Spiel
kommt.
Die elektronische Datenübertragung wird helfen die Informationskosten zu senken. Dienstleistungen sind jedoch schwieriger
zu beschreiben als materielle Güter, da die speziellen Bedürfnisse von Nachfrager und Anbieter zu beachten sind, bzw.
der Anbieter muss sich auf die speziellen Bedürfnisse des Konsumenten einstellen.Der Anbieter macht dem
Nachfrager somit häufig ein individuelles Angebot. Die Vergleichbarkeit der Anbieter durch den Interessenten wird
schwieriger. Dienstleistungen werden weniger als andere Güter über den elektronischen Markt vertrieben. Es wird hier
jedoch erwartet, dass der Anteil der elektronisch gehandelten Dienstleistungen überproportional steigt. Um
ein Produkt in einem elektronischen Katalog zu beschreiben benötigt man eine Anzahl von Merkmalen. Bei
Dienstleistungen ist dies schwierig, da man erst diese Merkmale einheitlich definieren muss und die Dienstleistung aus
vielen Teilleistungen zusammengesetzt werden könnte. Die Preisberechnung ist auch oft schwierig. Beispiel:
der Kunde möchte sein Auto reparieren lassen. Der Leihe wird aber nur schwer angeben können was speziell
alles gemacht werden muss. Somit wird sich zumindest der Anbieter einer Reparatur das Auto ansehen müssen
um einzuschätzen welche Kosten auf den Kunden zukommen. Bei einer Dienstleistung, die sich aus vielen
Einzelbestandteilen zusammensetzen lässt wofür feste Stundensätze definiert sind, ist der Preis gut zu berechnen. Einige
Distanzdienstleistungen können jedoch mittels elektronischer Datenübertragung transportiert werden. So kann zum Beispiel
ein Unternehmer aus Frankreich seine Buchhaltung von einem Dienstleistungsanbieter in Ungarn erledigen
lassen.
Nach dem ich erläutert habe was Dienstleistungen sind und die beim Handel von ihnen ökonomischen oder physischen Transaktionskosten aufgezeigt habe, komme ich nun zu den regulativen Handelshemmnissen und den daraus resultierenden Transaktionskosten. Grob kann man sie in nachstehende Beschränkungen gliedern (Studie von Prof. Dr. Heinz Hauser für den deutschen Bundestag): Diskriminierung bei der Lizenzvergabe, Eigentumsbeschränkungen, Nationalitäts- oder Standorterfordernisse, Quantitative Beschränkung von Dienstleistungsaktivitäten, Diskriminierung bei den Qualifikationsanforderungen, Diskriminierende Vergabepraxis des öffentlichen Beschaffungswesens, Diskriminierende Subventionsvergabe, Beschränkungen bei der Personenbeweglichkeit. Letztere trifft auf die europäische Union nicht zu, da wir bereits freien Personenverkehr haben. Bei vielen Regeln lässt sich schwer sagen ob sie protektionistischer Art sind, oder ob sie ein legitimes Schutzziel haben. Solche Schutzziele könnten sein, dass der Gesetzgeber für einen Standard in der Gesundheitsversorgung sorgen möchte und angst hat ausländische Anbieter zuzulassen, da er nicht weiß ob diese den Anforderungen entsprechen. Anzumerken ist jedoch, dass die Dienstleistungsrichtlinie das Gesundheitswesen ausschließt. Protektionistische Maßnahmen sind auch bei der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Zum einen gibt es in der EU den Grundsatz des freien Verkehrs von Personen, Gütern, Kapital und die Niederlassungsfreiheit. Dienstleistungen sind zu Gütern zu zählen, der Personenverkehr ist jedoch auch in einigen Fällen erforderlich (siehe oben). Auf höherer Ebene gibt es auch in der WTO Protektionsverbote. Die europäischen Vorschriften sind jedoch oft schwer kontrollierbar und durchsetzbar. Oft währe eine zeitaufwändige Kontrolle und ein Disziplinarverfahren erforderlich. Die Dienstleistungsrichtlinie soll hier ebenfalls Erleichterung schaffen.
Im folgenden werde ich nun einige konkrete Handelsbarrieren aufzeigen und mit Beispielen belegen. Es soll dabei auch die
offensichtliche Unsinnigkeit dieser Barrieren verdeutlicht werden. Viele dieser Hindernisse treffen besonders kleine und
mittlere Unternehmen.
Um einen Anbieter die Erbringung einer Dienstleistung in einem Land zu genehmigen verlangen die Behörden dieses Landes
in einigen Fällen bestimmte Dokumente. Hierbei kommt es vor das diese Dokumente im Herkunftsland des Anbieters gar nicht
existieren. Es gibt nun Verhandlungskosten, um die Genehmigung mit einem aussagegleichen Dokument des Herkunftslandes
dennoch zu erhalten. Es wurden beispielsweise Staatsangehörigkeitsnachweise und Wohnsitzbescheinigungen verlangt. Ein
Personalausweis oder Reisepass wurde nicht akzeptiert, obwohl er die gleiche Aussage gemacht hätte. Für viele
Genehmigungsprozesse wird verlangt,das der Unternehmer persönlich auf der Behörde erscheint, er muss oft auch mehrmals
kommen. Für ein Dreimannunternehmen ist es schon eine große Belastung, wenn ein Vertreter mehrmals von London nach
Prag reisen muss, um dort Genehmigungen einzuholen. Ein Genehmigungsverfahren dauert im Schnitt 6 Monate
und kann sich bis zu einigen Jahren hinziehen. Für die damit verbundenen Verwaltungskosten und externen
Rechtsberatungen hat ein durchschnittliches Unternehmen 65 000 aufwenden müssen. Entgangene Gewinne
sind hier nicht eingerechnet. Es gibt keine Regelung wie behördliches Schweigen zu deuten ist. Kommt keine
Antwort auf einen Antrag, so stellt sich die Frage ob man dies als Genehmigung, Ablehnung deuten muss,
oder ob es keine Bedeutung hat. Bei der derzeitigen Rechtslage haben Behörden oftmals einen recht großen
Entscheidungsspielraum. Dieser wird in einigen fällen zu versteckter Protektion ausgenutzt, in dem ausländische
Unternehmen benachteiligt werden. Durch diesen Entscheidungsspielraum entsteht weiterhin ein unternehmerisches
Risiko. Wird der Antrag abgelehnt hat der Dienstleistungsanbieter dennoch die Kosten dafür zu tragen. Durch
dieses Risiko könnte sich ein Unternehmen von Anfang an gegen eine Tätigkeit im Ausland entscheiden. Nicht
wenige geben auch bei den komplizierten Verfahren auf. Für gewisse Dienstleistungen werden in einigen Ländern
Bedarfsnachweise gefordert. Diese sollen dazu dienen, die lokale Wettbewerbslage nicht zu destabilisieren. Um diese
Nachweise zu bringen sind umfangreiche Marktstudien von Nöten, die pro Einzelfall je nach verlangtem Umfang des
Nachweises zwischen 165 000 und 475 000 kosten. Insgesamt wurden in der EU für 22 Anträge 5,9 Mio. von
entsprechenden Dienstleistern bezahlt. Für einige Dienstleistungen gibt es klare Mengenbegrenzungen. Das sind entweder
Höchstangebotsmengen pro Einwohner oder Mindestabstände zwischen den Niederlassungen Art gleicher Dienstleister. Das
kann sinnvoll sein um z.B. eine gleichmäßige medizinische Versorgung zu gewährleisten. In anderen Fällen ist
es jedoch überflüssig. Es gibt für einige Dienstleistungen Mindestpreise, welche effizienteren Unternehmen
hindern ihren Vorteil zu nutzen. In Deutschland hat man z.B. festgesetzte Taxitarife. Ein Dienstleister wollte
in 5 Ländern der europäischen Union tätig werden, um herauszufinden welchen Anforderungen er genügen
muss, musste er 100 000 investieren. Ein Ingenieuruntenehmen schätzte seine Ausgaben um herauszufinden
welche Bestimmungen in 2 anderen EU-Staaten gelten auf 3% seines Jahresumsatzes. Weitere Komplikationen
gibt es bei der Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem Nicht-EU-Staat und bei der Zusammenarbeit der
Behörden verschiedener EU-Länder. So musste eine Behörde Detektive beauftragen um herauszufinden ob das
Unternehmen eine Niederlassung im angegebenen Land hat. Die örtliche Behörde gab hierzu keine Auskunft.
In einigen Fällen dürfen Anbieter aus anderen Ländern ihre Produkte nicht bewerben. Somit haben sie einen
Wettbewerbsnachteil.
Aber auch für die Konsumenten gibt es zahlreiche als willkürlich anzusehende Vorschriften. So können in einigen Ländern Kosten für berufliche Weiterbildungen oder Sprachkurse von der Steuer abgezogen werden, jedoch unter der Voraussetzung das diese im eigenen Land durchgeführt wurden. Beim Anrecht auf Arbeitgeberzuschüssen sieht es ähnlich aus. Auch haben Verbraucher oft Schwierigkeiten herauszufinden, welche Ansprüche an das Unternehmen sie haben wenn die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es müssen weiterhin die Informationen über entsprechende Anbieter besser verfügbar gemacht werden. Es ist für Verbraucher bei der jetzigen Lage kaum möglich zu beurteilen ob der Anbieter eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen wird. So ist z.B. die Vergabepraxis von Sternen für Hotels recht unterschiedlich. Es ist notwendig das Dienstleister eine Kontaktadresse für Beschwerden angeben und sich um Lösung der Probleme bemühen. Sozialversicherungsträger sträuben sich oft Kosten für Behandlungen im Ausland zu übernehmen und es herrschen nahezu zufällige Bewilligungen. In einem Beispiel hat sich ein Zwillingspaar in einem anderen EU-Land die Zähne behandeln lassen. Die Anträge auf Kostenübernahme wurden jedoch von unterschiedlichen Mitarbeitern geprüft, so das nur einer die Kosten erstattet bekam.
Bei diesen regulativen Beschränkungen setzt die Dienstleistungsrichtlinie an. Sie wird die Diskriminierung von Anbietern aus bestimmten Ländern untersagen. Weiterhin sollen die Verwaltungsverfahren stark vereinfacht werden. Der Produzent muss sich nur noch an eine Stelle wenden. Diese muss den Antrag in einer vorgegebenen Frist bearbeiten, anderenfalls gilt die Genehmigung als erteilt. Alle Amtshandlungen müssen sich elektronisch abwickeln lassen können, so dass das persönliche Erscheinen nicht mehr erforderlich ist. Informationen über die Gesetzeslage müssen bereitgestellt werden. Der Kunde soll leicht an die benötigten Informationen kommen, auch müssen Unternehmen eine Kontaktadresse angeben. Beschwerden an diese Adresse müssen sie schnell bearbeiten und für Abhilfe sorgen. Die Dienstleistungsrichtlinie ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Einige Punkte sind noch offen. In der ersten Fassung sollten die Dienstleistungserbringer nur den Bestimmungen ihres Herkunftslandes entsprechen. Deswegen und wegen zahlreicher anderer Einzelheiten wurde der Vorschlag abgelehnt. Einer geänderten Fassung stimmte das europäische Parlament im Februar dieses Jahres zu. Der Prozess ist damit aber nicht beendet. Wenn die Richtlinie rechtskräftig ist müssen die Mitgliedsstaaten diese innerhalb einer gegebenen Frist in nationales Recht wandeln.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Dienstleistungsrichtlinie für alle aufgezählten rechtlichen Hemmnisse eine Lösung finden möchte. Es bleibt abzuwarten, ob sie das Ziel erreicht. Es ist jedoch zu vermuten das sie wesendliche Erleichterung bringen wird.
Quellen:
www.europa.eu.int (hier speziell das Dokument
before-after_de.pdf für die Auflistung der Probleme
in der rechtlichen Regelung und den Entwurf der
Dienstleistungsrichtlinie für Definitionen)
www.europarl.eu.int
Wikipedia
www.welt-in-zahlen.de
Gutachten für den Deutschen Bundestag von Prof. Dr. Heinz
Hauser Sacha Wunsch-Vincent (MSc) Schweizerisches Institut
für Aussenwirtschaft und angewandte Wirtschaftsforschung
(SIAW) Universität St. Gallen Dufourstr. 48, CH- 9000 St.
Gallen
Arbeit von Prof. Dr.-Ing. Frank-Dieter Dorloff, Dipl.-Wirt.lnform.
Jörg Leukel, Dipl.-Inform. Volker Schmitz, Universität Essen
zur 5. Paderborner Frühjahrstagung “Innovationen im
E-Business“
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