2.3.2.  Schweden

In Schweden ist der Tausch geschützter Werke ebenso untersagt.20 Bei Verstößen drohen hier Strafen von etwa 1.700 Euro, doch es ist möglich, eine Versicherung abzuschließen, die bei einer Jahresgebühr von 15 Euro die mögliche Strafzahlung übernimmt. Diese Versicherung wird von einem privaten Unternehmen angeboten.21

20vgl.: o.V.: Diskussion um Tauschbörsen-Pauschalgebühr in Schweden. Netzartikel vom 12.06.2006. online http://www.mica.at/detail.asp?Id=5991&SelectedNav=2&category=1861&SetupId=52&ChannelId=1824&TemplateId=1900(24.01.2008 00:40)

21vgl.: o.V.: Rechtschutz für notorische Filesharer. Netzartikel vom 03.07.2006. online: http://www.silicon.de/enid/auch_das_noch/20387(24.01.2008 00:45)

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