2.3.4.  Schweiz

In der Schweiz dürfen Privatkopien angefertigt werden. Die öffentliche Verbreitung in Tauschbörsen ist jedoch nicht gestattet. Ob der Download als Privatkopie gilt, oder ob er unzulässig ist, da für eine Privatkopie immer eine rechtmäßig erworbene physische Vorlage verwendet werden muss, ist nicht eindeutig geklärt. Die Mehrheit der Urheberrechtsexperten geht aber davon aus, dass dies zulässig sei.23

23vgl. o.V.: FAQ Urheberrecht. Letzte Änderung am 18.01.2008. (10:10). online: http://www.ige.ch/faq/f06d.shtm(24.01.2008 22:00)

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